Fünf Fragen zum Thema Bildungszeit

Unser Bildungsurlaub-FAQ

Wann waren Sie zuletzt im Bildungsurlaub? Wer seinen Arbeitsort in Deutschland hat, muss in 14 von 16 Bundesländern keinen Erholungsurlaub investieren, um sich beruflich weiterzubilden: Dank des sogenannten Bildungsurlaubs stehen Arbeitnehmern hier durchschnittlich fünf zusätzliche Tage bezahlter Urlaub für den Besuch qualifizierter Weiterbildungen zur Verfügung.

 

Aber wer hat eigentlich Anspruch auf Bildungsurlaub? Für welche Weiterbildungen kann die Bildungszeit eingesetzt werden? Und welche Fristen und Sonderregelungen müssen Arbeitnehmer bei der Planung ihres Bildungsurlaubs beachten? In diesem FAQ haben die Experten von SEMINAR-INSTITUT die fünf häufigsten Fragen zum Thema Bildungszeit in Deutschland für Sie beantwortet.

 

Frage #1: Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, lässt sich diese Frage leider nicht pauschal beantworten, denn je nach Bundesland gelten für den Bildungsurlaub unterschiedliche Regelungen. Das fängt schon damit an, dass Arbeitnehmer aktuell (Stand: Juni 2023) nicht in allen Bundesländern Bildungsurlaub nehmen können – denn in Sachsen und Bayern gibt es bislang keine entsprechenden Gesetze. Grundsätzlich lohnt es sich aber für alle Arbeitnehmer, d.h. für Angestellte, Beamte sowie für Auszubildende, das Bildungszeitgesetz im jeweiligen Bundesland genauer in Augenschein zu nehmen.

 

Dabei lohnt es sich auch, genau auf die Fristen zu achten, denn ähnlich wie der jährliche Erholungsurlaub steht auch der Bildungsurlaub nicht vom ersten Tag im Unternehmen zur Verfügung. In allen Bundesländern, in denen Arbeitnehmer ein Recht auf Bildungszeit haben, ist dieses Recht an eine gewisse Mindestgrenze in der Betriebszugehörigkeit geknüpft. In Berlin ist Bildungsurlaub beispielsweise frühestens sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses möglich und im Saarland müssen sich Arbeitnehmer sogar ein ganzes Jahr gedulden, bevor sie zum ersten Mal Bildungsurlaub nehmen dürfen.

 

Frage #2: Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?

Auch die Zahl der Urlaubstage, die als Bildungszeit zur Verfügung stehen, variiert je nach Arbeitsort. In manchen Bundesländern haben Arbeitnehmer pro Jahr fünf Tage Bildungsurlaub, die nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Andernorts gibt es hingegen zehn Tage Bildungsurlaub für einen Zeitraum von zwei Jahren. Mancherorts gibt es zudem Sonderregeln, die Arbeitnehmern den Zugang zu Bildungsurlaub erschweren können. Diese Regelungen betreffen vor allem kleine und mittelständische Betriebe, für die es eine besonders große Belastung darstellen würde, der gesamten Belegschaft im vollen Umfang Bildungsurlaub zu ermöglichen. Deshalb ist es ratsam, Bildungsurlaub frühzeitig zu planen und sich auch genau mit den Kollegen absprechen, um eine faire Verteilung der Bildungszeit zu gewährleisten.

 

So muss ein Brandenburger Kleinbetrieb mit maximal 20 Beschäftigten beispielsweise pro Jahr nur für 30 Prozent seiner Mitarbeiter Bildungsurlaub ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen gilt indes die Regel, dass ein Betrieb mit maximal 50 Beschäftigten pro Jahr nur für 10 Prozent seiner Mitarbeiter Bildungsurlaub genehmigen muss. Für Baden-Württemberg gibt es eine ähnliche Regel – nur gilt sie hier unabhängig von der Größe der Belegschaft: Wurde 10 Prozent der Beschäftigten bereits Bildungsurlaub gewährt, kann das Unternehmen für alle anderen bis Ende des Jahres eine Bildungszeitsperre verhängen.

 

Frage #3: Wofür kann ich meinen Bildungsurlaub einsetzen?

Wie der Name bereits vermuten lässt, soll der Bildungsurlaub der persönlichen Weiterbildung dienen. Was das im konkreten Einzelfall bedeutet, kann jedoch stark variieren, denn neben der beruflichen Weiterbildung können Arbeitgeber ihren Bildungsurlaub auch für die politische Bildung oder für den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen nutzen, die sie benötigen, um ein bestimmtes Ehrenamt auszuüben. Je nach Bundesland kann es sogar sein, dass bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern – etwa Auszubildende, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte – ihren Bildungsurlaub ausschließlich für Weiterbildungen verwenden dürfen, die nichts mit ihrer beruflichen Qualifikation zu tun haben.

 

Allerdings können Arbeitnehmer im Bildungsurlaub nicht jedes beliebige Weiterbildungsangebot besuchen. Um zu gewährleisten, dass der Bildungsurlaub auch wirklich einen Beitrag zur beruflichen oder politischen Bildung bzw. zur Vorbereitung auf ein Ehrenamt beiträgt, haben die Bundesländer Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen müssen Weiterbildungsanbieter für den Bildungsurlaub zugelassen werden – und in allen anderen Bundesländern muss sogar jedes einzelne Seminar einen speziellen Anerkennungsprozess durchlaufen, um für den Bildungsurlaub zur Verfügung zu stehen.

 

Bildungsurlaub

 

Frage #4: Wer bezahlt den Bildungsurlaub?

Auch bei Bildungsurlaub handelt es sich um Urlaubstage mit Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer während der Bildungszeit freistellen lassen können, ohne in dieser Zeit auf ihr Gehalt zu verzichten. Eventuelle Weiterbildungskosten tragen sie dafür allerdings auch selbst – da es sich beim Bildungsurlaub um ein Investment in die individuelle Qualifikation handelt, das nicht unbedingt mit den Aufgaben im Unternehmen zu tun hat, muss der Arbeitgeber dafür auch nicht aufkommen. Allerdings können Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten für den Bildungsurlaub zumeist als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

 

Frage #5: Was muss ich bei der Planung meines Bildungsurlaubs beachten?

Analog zu regulären Urlaubstagen muss auch der Bildungsurlaub frühzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden. Die konkreten Regularien dafür variieren ebenfalls nach Bundesland. So muss ein Arbeitnehmer in Baden-Württemberg seinen Bildungsurlaub beispielsweise neun Wochen vor Antritt der Weiterbildung einen schriftlichen Antrag auf Bildungszeit einreichen, während es in Hessen vollkommen genügt, wenn der Antrag auf Bildungszeit sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingeht.

 

Außerdem gilt: Über den Anspruch auf Bildungsurlaub entscheidet die Rechtslage am Arbeitsort. Wer also z.B. bei einem Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main angestellt ist und dort auch seinen vertraglich vereinbarten Tätigkeitsschwerpunkt hat, muss sich in puncto Bildungsurlaub an der Gesetzeslage in Hessen orientieren – auch dann, wenn er aus Nordrhein-Westfalen zur Arbeit pendelt oder die meiste Zeit vom Homeoffice in Hamburg aus arbeitet.

 

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